Steckbrief für Immobilien

 

Neuer Energieausweis: das muß ab dem 1. Mai 2014 beachtet werden:

 

Die am 1. Mai in Kraft getretene novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 hat die Energieausweis-Pflicht weiter verschärft. Verstöße gegen die Ausweispflichten werden mit Bußgeldern geahndet, die korrekte Verwendung soll stichprobenartig kontrolliert werden. Auch das Dokument selbst wurde verändert und teilt Gebäude nun in Energieeffizienzklassen ein, wie man sie bislang vor allem von Elektrogeräten kannte.

 

 

Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Dabei wird in Deutschland noch immer ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Der Energieausweis schafft Abhilfe: Ob es sich bei Ihrem Objekt  um einen „Energiefresser“ handelt oder um ein „sparsames Haus“ – der Energieausweis nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Individuelle Modernisierungsempfehlungen zeigen, mit welchen Maßnahmen der Energieverbrauch deutlich reduziert werden kann.


Gerne erläutere ich Ihnen, wann welcher Energieausweis vorgeschrieben ist, wer ihn ausstellen darf und welche Pflichten Haus- und Wohnungseigentümer haben.

 

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